Buchhaltung

Gern beraten wir Sie als Freiberufler bei der Erstellung Ihrer Buchhaltung und bieten Ihnen eine Kompletterstellung durch eine unserer Niederlassungen an.

 

Freiberufler, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind, ermitteln Ihren Gewinn zum Beispiel durch eine Einnahmenüberschussrechnung. Hierbei werden nur Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, die tatsächlich in dem entsprechenden Jahr gezahlt wurden. Bei bargeldintensiven Betrieben sollte ein entsprechendes Kassenkonto oder ein Kassenbuch geführt werden, da dieses die Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer darstellt. Da es sich um Bareinnahmen handelt, müssen die für die Kasseneinnahmen geltenden Aufzeichnungspflichten erfüllt werden. Sind die Aufzeichnungen für Einnahmen und Ausgaben nicht vorhanden, ist das Finanzamt berechtigt, die Höhe der Bareinnahmen zu schätzen.

 

"Unternehmen online"

 

"Unternehmen-online" ist ein Programm der DATEV für den Beleg-, Daten- und Dokumentenaustausch zwischen Unternehmen und Berater. Profitieren Sie von der digitalen Zusammenarbeit bei Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung. Wir bieten digitales und belegloses Buchen sowie Umstellungsunterstützung auf ein papierloses Büro in Ihrem Unternehmen.

 

Unsere qualifizierten Mitarbeiter beraten Sie gern bei der Erstellung Ihrer Buchhaltung. Durch eine Kompletterstellung können wir Ihnen anschließend aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen liefern.