Umsatzsteuer

Für jeden Unternehmer ist das Thema Umsatzsteuer von großer Bedeutung.

 

Die Umsatzsteuer, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird, muss an das zuständige Finanzamt abgeführt werden. Die Vorsteuer darf das Unternehmen zurückfordern.

 

Die Erklärung der Umsatzsteuer erfolgt monatlich auf einem amtlichen Formular und muss am 10. des Folgemonats an das Finanzamt übermittelt werden. Auf Antrag ist eine Fristverlängerung von einem Monat möglich. Die Abgabefrist kann aufgrund der Höhe der Steuern auch auf vierteljährlich oder jährlich eingestuft werden.

 

Die Erstellung und Übermittlung wird von uns übernommen.