Gewinnermittlung

Die Einnahmenüberschussrechnung Ihres Unternehmens informiert über Ihre wirtschaftliche Lage und dient als Kreditunterlage bei Banken.

 

Als Freiberufler oder selbständig Tätiger sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet einen Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) zu erstellen.