Wir helfen Ihnen gern bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung, damit Sie Ihre Steuerlast planen und optimieren können.
Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften muss die Erklärung bis zum 31.05. des Folgejahres dem Finanzamt vorliegen. Für die Fertigung und Abgabe der Steuererklärung durch einen Steuerberater kann sich die Frist bis zum 31.12. des Folgejahres durch einen entsprechenden Antrag verschieben.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.
Steuerberatungsgesellschaft Kittendorf mbH
Bunsoh
Hartmut Frank, StB.
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Berlin
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